Unser Motorflugzeug PA-28 Archer II hat pünktlich zur diesjährigen Saison ein Upgrade der Instrumentierung bekommen. Hintergrund ist, dass das Flugzeug für den Instrumentenflug zugelassen ist; das Flugzeug darf auch in Wetterbedingungen geflogen werden, in denen ein sicherer Betrieb „rein durch rausschauen“ nicht mehr möglich ist.

Damit Instrumentenflug erlaubt ist, stellt der Gesetzgeber Anforderungen an die Instrumentierung. Beispielsweise sind ein künstlicher Horizont und ein Wendezeiger notwendig. Außerdem müssen zwei unabhängige Sprechfunk- und Radionavigationsgeräte eingebaut sein. Seit letztem Jahr müssen diese außerdem mit den verringerten Frequenzabstand von 8.33 kHz zurechtkommen. Dies war bei unserer Archer nicht der Fall. Nun wurde ein neues Garmin GNC 255 eingebaut, sodass jetzt beide Funk/Nav-Gruppen 8.33-kHz-fähig sind. Das Gerät bietet auch die Möglichkeit, auf eine Frequenz „reinzuhören“ während man auf einer anderen funkt.

Um die Sicherheit weiter zu verbessern wurde außerdem ein Garrecht Air Traffic eingebaut. Das Display zeigt andere Flugzeuge im näheren Umfeld grafisch an, gibt Hinweise per „Stimme im Ohr“ und warnt außerdem bei gefährlicher Annäherung. Dabei stützt sich das System sowohl auf die Daten die von Motorflugzeugen per ADS-B abgestrahlt werden, als auch auf das unter Segelfliegern verbreitete FLARM.

Auch wenn man mit einem einmotorigen „Kolbenschüttler“ nicht ernsthaft in schlechtem Wetter herumfliegen möchte, und die Donzdorfer das Flugzeug zu 90% in Sichtflugbedingungen verwenden, so können mit der Archer nun wieder sinnvoll und legal die entsprechenden Verfahren trainiert werden.

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